Bekanntmachung LLB Immo Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
Wir geben hiermit bekannt, dass die Finanzmarktaufsicht mit Bescheid vom 18.2.2026, GZ FMA-IM25 1300/0004-ASM/2026, die nachstehenden Änderungen der Fondsbestimmungen des LLB Donau Real Estate, Immobilienfonds gemäß §1 Abs 1 ImmoInvFG in Verbindung mit AIFMG, bewilligt hat:
Artikel 3 – "Veranlagungsinstrumente und -grundsätze"
- Änderung im Punkt "Kreditaufnahme"
- Ergänzung Artikel 3a – "Liquiditätsmanagement-Instrumente (gültig ab 16.04.2026)"
Zur Wahrung der Interessen der Anteilinhaber hat die Kapitalanlagegesellschaft folgende Liquiditätsmanagement-Instrumente vorgesehen:
- Verlängerung der Kündigungsfrist
- Rückgabegebühr
Ein zeitgleicher Einsatz ausgewählter Liquiditätsmanagement-Instrumente ist zulässig, wenn dies zur Wahrung der Interessen der Anleger erforderlich ist.
Verlängerung der Kündigungsfrist: Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Rücknahmefrist (Kündigungsfrist) vorübergehend verlängern. Dies berührt nicht die Rücknahmefrequenz.
Rückgabegebühr: Zur Vermeidung von Verwässerungseffekten kann bei Rücknahmen eine Rückgabegebühr bis zu 15 % zugunsten des Fondsvermögens erhoben werden. Sie spiegelt die geschätzten Liquiditätskosten wider.
- Anhang – "Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten"
Die Änderungen treten per 16. April 2026 in Kraft.
Die geänderten Fondsbestimmungen werden auf Anfrage gerne und kostenlos in deutscher Sprache von der Emittentin, der LLB Immo KAG, Wipplingerstraße 35, 1010 Wien sowie der Depotbank, der Liechtensteinischen Landesbank (Österreich) AG, Heßgasse 1, 1010 Wien, zur Verfügung gestellt.
Der Prospekt wird mit In-Kraft-Treten der Fondsbestimmungen angepasst und auf der Homepage der LLB Immo Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. unter www.llbimmo.at / Investmentfonds / Fonds anzeigen, zur Verfügung gestellt.
Wien, 4. März 2026